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Die Abtreibung

Die Abtreibung

Wenn Sie sich für eine Abtreibung entschieden haben, stellt sich die Frage, was zu tun ist, welche Kosten anfallen können und wer diese übernimmt.
Ich geh mal davon aus, dass Sie bereits einen Schwangerschaftstest gemacht haben und dieser positiv ausfiel. Wenn nicht, dann ist dies der erste Schritt.
Wenn dieser die Schwangerschaft bestätigt, sollten Sie sich Zeit geben, über die Konsequenzen nachzudenken. Optimal ist es, wenn Sie sich mit einer guten Freundin, dem Erzeuger des Kindes oder Ihren Eltern unterhalten können. Suchen Sie sich einen Menschen, der gut zuhören kann und nicht sofort mit fertigen Lösungsvorschlägen kommt. Wichtig ist, dass Sie reden, damit Sie langsam begreifen können, was da in Ihnen passiert und welche Konsequenzen das hat.

Beratung durch die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Wenn Sie jemanden zum Reden brauchen, dann können Sie sich jederzeit an eine der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wenden. Dort können Sie mit Mitarbeitern über Ihre Sorgen und Nöte in Bezug auf die Schwangerschaft reden. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratungsstellensuche

Die Gründe für eine Abtreibung und ihre Kosten

Es gibt im Wesentlichen drei Gründe für eine Abtreibung:
  1. kriminologische Indikation - Schwangerschaft wurde durch eine Straftat herbeigeführt
    Wurde eine Frau Opfer einer Straftat (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung), die die Schwangerschaft herbeigeführt hat, so kann sie aus diesem Grund eine Abtreibung vornehmen lassen.
    Die Kosten dieser Abtreibung trägt die Krankenkasse.
    Ob es wahrscheinlich ist, dass die Schwangerschaft durch eine Straftat herbeigeführt wurde, kann jeder in Deutschland zugelassene Arzt entscheiden. Er muss den berichteten Tatzeitpunkt mit dem Alter der Schwangerschaft vergleichen und aufgrund der Erzählungen und seiner Untersuchungen zu der Überzeugung kommen, dass die Tat ursächlich für die Schwangerschaft war. Eine Anzeige bei der Polizei ist nicht notwendig!
    Die Abtreibung muss innerhalb von 14 Wochen nach der letzten Regelblutung durchgeführt werden.
  2. medizinische Indikation
    Bei der medizinischen Indikation stellt der Gynäkologe fest, dass eine Fortführung der Schwangerschaft die seelische oder körperliche Gesundheit der Schwangeren schwerwiegend beeinträchtigen würde und dass diese Beeinträchtigung nicht anderweitig abgewendet werden kann. Auslöser dafür kann die Feststellung sein, dass sich das Kind nicht gesund entwickelt.
    Bei dieser Indikation gibt es keinerlei Fristen.
    Auch hier werden die Kosten des Abbruches von der Krankenkasse getragen.
  3. persönliche Gründe
    Andere Gründe für eine Abtreibung sind persönliche Gründe. Der Schwangerschaftsabbruch ist dann noch immer rechtswidrig, jedoch bleibt er straffrei,
    • wenn sich die Schwangere durch eine gesetzlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen (die Beratung ist kostenlos),
    • die Abtreibung frühestens am 4. Tag nach dieser Beratung und
    • innerhalb von 14 Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet.
    Die Abtreibung und die Kosten
    Die Kosten trägt in diesem Fall die Schwangere selbst. Sie liegen zwischen 300 und 400 Euro.
    Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Abtreibung und die Kosten zu zahlen, kommt eine Kostenübernahme durch die Bundesländer in Frage. Sie müssen diese vor der Abtreibung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Im Antrag müssen Sie nicht begründen, warum Sie eine Abtreibung wünschen, sondern Sie müssen lediglich darlegen und beweisen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Das wird dann bejaht, wenn die Frau über ein monatlich verfügbares Einkommen von weniger als 1.033 Euro (gültig vom 01.07.12 bis 30.06.13 - aktuelle Werte bei der Krankenkasse oder bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erfragen) verfügt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes minderjährige, im Haushalt der Schwangeren lebende Kind um 244 Euro. Außerdem darf die Frau nicht über kurzfristig verwertbares Vermögen verfügen.
    Einen Antrag auf Kostenübernahme kann auch stellen, wer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Der Antrag wird dann bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorort gestellt, die frei gewählt werden kann.
    Für die Übernahme der Kosten einer Abtreibung ist nur das eigene Einkommen relevant. Einbezogen werden nicht das Einkommen der Eltern, des Ehepartners oder anderer Unterhaltspflichtiger.
    Wenn Minderjährige das 15. Lebensjahr erreicht haben, können sie selbständig einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
    Auch zu Fragen der Kostenübernahme beraten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Eine Abtreibung mit 16

Ist das Elend für eine erwachsene Frau, die ungewollt schwanger wurde, schon groß genug, dann ist es für eine 16jährige meist noch größer. Viele leben noch zu Hause. Sie müssen ihren Eltern gegenüber Rechenschaft ablegen und befürchten, dass diese nicht besonders verständnisvoll auf die Nachricht der Schwangerschaft reagieren.
Während die einen ihre Tochter zur Abtreibung mit 16 drängen, damit sie sich nicht ihr ganzes Lebens versaut, werden die anderen eine Abtreibung rigoros verbieten.
Ganz egal wie: der Stress ist vorprogrammiert und viele Mädchen scheuen sich davor, ihren Eltern das Problem zu schildern.
Wie ist aber die Rechtslage für minderjährige Schwangere?
Wer mit seinen Eltern nicht reden kann, sollte sich einer neutralen Person anvertrauen. Gut geeignet sind hier Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die anonym beraten und einer Schweigepflicht unterliegen. Einfacher wird es vielleicht, wenn die junge Schwangere von einer guten Freundin begleitet wird.
Ab dem 14. Lebensjahr dürfen die jungen Damen selbst entscheiden, ob sie das Kind behalten möchten oder ob sie sich für eine Abtreibung mit 16 entscheiden. Der Mitarbeiter bei der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle berät lediglich, ohne in eine bestimmte Richtung zu drängen und prüft, so wie der behandelnde Gynäkologe später auch, ob die Schwangere bereits reif genug ist, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erkennen. Bei Frauen, die 16 Jahre alt oder älter sind, wird das selbstverständlich eher angenommen.
Jede junge Dame, die über eine geheime Abtreibung mit 16 nachdenkt, sollte sich bewusst sein, was das bedeutet:
Eine Abtreibung ist immer mit Zweifeln und Ängsten verbunden. Wenn die Eltern nichts davon wissen, kann man ihnen auch nicht verraten, warum man gerade traurig oder nachdenklich ist.
Und egal, ob der Abbruch per Operation oder mit Hilfe von Medikamenten erfolgt:
Er hinterlässt seine Spuren - sowohl körperliche als auch seelische.
Eine geheime Abtreibung mit 16 stellt eine große Belastung dar. Wenn es irgend geht, sollte sich jedes Mädchen für ein offenes Gespräch mit den Eltern entscheiden!
Sobald man 15 Jahre alt ist, kann man die Kostenübernahme der Abtreibung selber beantragen. Der Antrag muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Auch hierzu beraten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Methoden der Abtreibung

Es gibt zwei Methoden für die Abtreibung bis zur 14. SSW:
  • operative Methode
    Dabei wird der Embryo/Fötus aus der Gebärmutter herausgesaugt oder ausgeschabt (wird nicht mehr so häufig praktiziert).
    Die Instrumente werden dabei durch die Scheide in die Gebärmutter eingeführt.
  • medikamentöse Methode
    Bei dieser bekommt die Schwangere unter ärztlicher Aufsicht Medikamente, die die Schwangerschaft abbrechen.
Bei einer Spätabtreibung (also nach der 14. SSW) wird die Fehlgeburt des Kindes oft medikamentös ausgelöst. Die Schwangere bekommt Wehen und gebirt ihr Kind auf natürlichem Weg. Bis zur 16. SSW ist auch die Saugmethode möglich und bis zur 20. SSW kann die Gebärmutter auch ausgeschabt werden.

Interessante Links

Informationen des Familienplanungszentrums
die Seite einer Frau, die abgetrieben hat - Erfahrungen

Autor: Katarina Telschow

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