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Mein Kind wird ein Schulkind
ODER
Der lange Weg von der Schulanmeldung zur Zuckertüte

Wann ist es Zeit für die Zuckertüte?

Wenn Ihr Kind in diesem Jahr 5 Jahre alt wird oder schon geworden ist, dann müssen Sie sich mit der Frage der Schulanmeldung beschäftigen, weil es dann im kommenden Jahr das Recht auf eine Zuckertüte hat.
Für Kinder, die im Januar, Februar oder März geboren sind, gibt es die Möglichkeit, sie schon in dem Jahr einschulen zu lassen, in dem sie 5 Jahre alt geworden sind.
Für Kinder, die von April bis Dezember Geburtstag haben, gibt es dagegen die Möglichkeit, sie erst in dem Jahr einschulen zu lassen, in dem sie 6 Jahr alt werden.

schulkind

Wer ist für die Schulanmeldung zuständig?

Für die Schulanmeldung wenden Sie sich bitte an die Grundschule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen. Das ist meist die Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten liegt. Oft werden Sie rechtzeitig vor dem Termin von der Grundschule angeschrieben. Außerdem informieren Aushänge in den Kindertagesstätten über den Anmeldezeitraum und das Prozedere. Die Schulanmeldung erfolgt meist im Oktober des Jahres, in dem Ihr Kind 5 Jahre alt wird.
Auch wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind auf die für Sie zuständige Grundschule geht, müssen Sie das spätere Schulkind dort anmelden. Sie können sofort bei der Schulanmeldung einen Antrag stellen, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll und müssen diesen Wunsch auch begründen. Gründe für eine Schulanmeldung können zum Beispiel sein, dass auf die gewünschte Grundschule Kinder gehen, zu denen Ihr Kind einen besonderen Kontakt hat, wie z.B. Geschwisterkinder oder aber, dass die gewünschte Grundschule ein anderes, von Ihnen bevorzugtes Konzept verfolgt. So kann es sich um eine gebundene Ganztagsgrundschule oder eben nicht handeln oder um eine Grundschule, die eine besondere Förderung in Richtung Sprachen, Kunst oder Sport verfolgt.

Was muss ich zur Schulanmeldung mitbringen?

Das spätere Schulkind darf Sie zur Schulanmeldung gleich begleiten. Immerhin kann es so den Ort des späteren Lernens und Wirkens schonmal kennenlernen. Außerdem brauchen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes, sowie Ihre Personalpapiere.

Die schulärztliche Untersuchung

Vor der Einschulung wird jedes Kind vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht. Dabei wird nicht nur der Körper vermessen (Größe und Gewicht), sondern auch getestet, ob Ihr Kind gut hören und sehen kann und sich rein intellektuell altersgemäß entwickelt. Sollte es irgendwo größere Defizite geben, wird entweder die Schule darauf hingewiesen (z.B. darauf, dass ein Kind mit Sehschwäche in den vorderen Reihen sitzen sollte) oder aber auch eine entsprechende Förderung empfohlen.
Wie Sie zu einem Termin beim Schularzt kommen, erfahren Sie bei der Schulanmeldung. Sie können sich natürlich auch im Internet erkundigen. Dafür geben Sie "Termin schulärztliche Untersuchung" und Ihren Wohnort in einer Suchmaschine ein und schon werden Sie entsprechende Informationen finden.

Der Zurückstellungsantrag

Sollten Sie selber wünschen, dass Ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult wird, müssen Sie das bei der Schulanmeldung im Antrag entsprechend vermerken. Über den Wunsch entscheidet dann die Schulaufsicht Ihres Bezirkes aufgrund einer Stellungnahme der Kita Ihres Kindes, sowie der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung. Die Stellungnahme der Kita legen Sie bei der Schulanmeldung vor oder reichen Sie bis spätestens zum 31. März nach.
Ein Problem stellt regelmäßig der rechtzeitige Termin bei der schulärztlichen Untersuchung dar. Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste sind personell unterbesetzt und ein Termin vor dem 31. März ist nur schwer zu ergattern. Es ist daher sinnvoll, sehr schnell zur Schulanmeldung in die Grundschule zu gehen, so sind die Chancen am größten, dass man zeitnah einen Termin bekommt.
Wenn sich Eltern, Kita und der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) einig sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die Schulaufsicht die Zurückstellung befürwortet. Sollte der Schularzt jedoch eine normgerechte Einschulung befürworten und die Eltern auf der Zurückstellung bestehen, gibt noch der schulpsychologische Dienst seinen Senf dazu.
Bitte beachten Sie, dass auch ein zurückgestelltes Kind schulpflichtig bleibt. Es hat dann die Pflicht in den Kindergarten zu gehen, da es ja dort entsprechend gefördert werden soll.

Was kommt in die Zuckertüte?

Rechtzeitig vor dem ersten Schultag wird Ihnen die neue Klassenlehrerin Ihres Kindes mitteilen, welche Materialen es benötigt. Das ist von Schule zu Schule und sogar von Klasse zu Klasse sehr unterschiedlich und meist sind die Lehrer sehr genau in ihren Wünschen. Es darf nicht irgendein Tuschkasten sein, sondern es muss genau jener sein. Ganz penibel werden sie, wenn es um Hefte und Bücher geht. Bei Büchern ist es immer sinnvoll sich die ISBN geben zu lassen. Diese kann man sehr unkompliziert zum Beispiel bei Amazon eingeben und findet dann auf jeden Fall das richtige Buch.
Natürlich gehören in die Zuckertüte auch Süßigkeiten. Da die Zuckertüten von heute jedoch meist größer sind als das zukünftige Schulkind, sind nur Süßigkeiten nicht angebracht. In eine Zuckertüte kann also außerdem:

Wenn in die Spitze der Zuckertüte entweder ein Stift oder Süßigkeiten kommen, die selbst in einer Spitztüte stecken, dann knickt sie nicht so schnell um.
Ist die Einschulung vorbei, kann der Zuckertüte die Spitze abgeschnitten werden und sie bekommt einen Boden. So kann sie als Papierkorb oder Behälter für Tücher, Bälle oder Legosteine sinnvoll weiterverwendet werden.

Der lange Weg zur Schule

Wer die Grundschule wählt, die der Wohnung am nächsten liegt, hat meist den Vorteil, dass die Kinder recht schnell allein den Schulweg bewältigen können. Meist wohnen auch die Klassenkameraden in direkter Nähe, so dass sich die Kinder nachmittags oder am Wochenende zum Spielen verabreden können und bald allein den Weg dorthin finden. Auch Hilfe bei den Hausaufgaben durch Schulkameraden - zum Beispiel im Falle einer Krankheit - ist so schneller gewährleistet. So sparen Mama und Papa Zeit und unser Schulkind geht einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Selbständigkeit.
Auch wenn der Weg zur Schule noch so kurz ist, so muss er doch geübt werden. Dafür ist es wichtig, dass das Schulkind ihn stets so absolviert, wie es ihn später allein absolvieren soll. Ist also ein Fahrrad angebracht, dann sollten Mama und Papa den Schulweg mit Schulkind auf dem Fahrrad bewältigen. Soll das Kind laufen, muss es auch mit Mama oder Papa zu Fuß unterwegs sein.
Wer sein Kind mit dem Auto bis direkt vor das Schultor bringt, verhindert eine schnelle Selbständigkeit und erhöht zudem die Gefahr an der Schule. Oft ist die Verkehrssituation vor den Schulen am frühen Morgen sehr chaotisch. Das betrifft mehr als alle anderen Grundschulen solche, die besondere Angebote haben, wie bilinguale Grundschulen oder Privatschulen. Da die Kinder aus einem größen Einzugsgebiet kommen, kommt es in sonst noch so verkehrsarmen Gegenden zu Staus und Gehwege werden zugeparkt. Und zwischen all den Autos laufen wuslige kleine Schulanfänger und natürlich auch all die anderen Schüler herum. Eine solche Situation birgt echte Gefahren, die gerade durch jene Eltern entstehen, die eigentlich soooo besorgt um ihre lieben Kinder sind.
Um solche Gefahren zu vermeiden, sollten Kinder, soweit es möglich ist, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule gelangen. Das hat außerdem den Vorteil, dass die Kinder vor dem langen Sitzen in der Schule noch eine Portion Bewegung bekommen. Durch das Phänomen Elterntaxi büßen Kinder bis zu 30% ihrer täglichen Bewegung ein.
Wenn die Schule tatsächlich so weit entfernt ist, dass sie nur mit dem Auto zu erreichen ist, ist es sinnvoll einige Straßen von der Schule entfernt zu parken. Das ist wesentlich entspannter, es gibt oft mehr Parkplätze und das Kind hat noch einmal Gelegenheit das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu üben.
Wer mit seinem Kind den Schulweg übt, sollte auch Situationen durchspielen, die passieren können, aber nicht üblich sind. Wie soll sich unser Schulkind verhalten, wenn die Ampel ausfällt? Was kann es tun, wenn die Straße plötzlich gesperrt ist? Wie verhalte ich mich mit einem Verkehrspolizisten auf der Kreuzung?
Bei dieser Gelegenheit kann auch das Thema "mit Fremden mitgehen" noch einmal angesprochen werden.

Welche Schularten gibt es?

gebundene Ganztagsschulen

Gebundene Ganztagsgrundschulen bieten eine ganztägige Betreuung und Beschulung an. An mindesten 4 Tagen pro Woche sind die Schüler verpflichtet von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr die Angebote der Schule zu nutzen.
Dieses Angebot ist für die Eltern kostenfrei, lediglich das durch die Schule angebotene Mittagessen muss bezahlt werden.
Außerdem gibt es ergänzende Betreuungszeiten:

Für die ergänzenden Betreuungszeiten ist, genau wie zu Kitazeiten, ein entsprechender Bedarf beim Jugendamt nachzuweisen. Sie sind kostenpflichtig, wobei die Höhe des Entgeldes vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

offene Ganztagsschule

Die offene Ganztagsgrundschule bietet in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Schule. Nach 13:30 Uhr und bis 16:00 Uhr bietet sie ergänzende Angebote.
Außerdem gibt es darüberhinaus ergänzende Betreuungszeiten:

Für die Betreuung außerhalb der Kernzeit (also vor 7:30 Uhr und nach 13:30 Uhr) muss beim Jugendamt ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden (wie schon zu Kitazeiten) und sie ist kostenpflichtig, wobei die Höhe des Entgeldes vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

verlässliche Halbtagsschule

Die verlässliche Halbtagsgrundschule bietet von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Schule. Auch wenn der Unterricht vor 13:30 Uhr zu Ende sein sollte, werden die Kinder auf jeden Fall bis 13:30 Uhr betreut.
Nach 13:30 Uhr beginnen die ergänzenden Betreuungszeiten:

Für die Betreuung außerhalb der Kernzeit (also vor 7:30 Uhr und nach 13:30 Uhr) muss beim Jugendamt ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden (wie schon zu Kitazeiten) und sie ist kostenpflichtig, wobei die Höhe des Entgeldes vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

Fazit: Am kostengünstigsten ist auf jeden Fall die gebundene Ganztagsgrundschule. Sie bietet kostenlose Betreuung von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Ein Nachteil ist jedoch, dass die Kinder bis 16:00 Uhr an die Schule gebunden sind. Das gestaltet Nachmittagsaktivitäten, wie Mitgliedschaften in Sport-, Musik- oder Theatergruppen mindestens sehr schwierig.

Gmeinschaftsschulen

In Gemeinschaftsschulen lernen die Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse (und manchmal sogar bis zur 13. Klasse).

Autor: Katarina Telschow

Diese Seite wurde zuletzt am Friday, 19-Sep-2014 12:53:21 CEST aktualisiert!

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